Mortui vivos docent ODER Wo bleibt ein Bischof Graf Galen?

„Mortui vivos docent“ so oder ähnlich steht es über vielen anatomischen oder gerichtsmedizinischen Instituten. Gemeint ist damit, daß die Toten obduziert und seziert werden und einerseits die Ärzte und Studenten, andererseits aber auch die Strafverfolgungsbehörden etwas über Aufbau, Funktionen und Dysfunktionen des menschlichen Körpers lernen können, aber auch Todesursachen ermittelt werden können.

Im Zeitalter von Corona-„Schutzimpfungen“ könnte man diesen Gedanken ausweiten. Die 7 Ärzte, die in Nürnberg 1947 gehenkt wurden, hätten heutigen Ärzten sicher viel zu sagen.

Wie komme ich darauf? Für mich sind die Parallelen offensichtlich und ich frage mich schon seit Beginn der „Impfkampagne“, warum kaum jemand darüber spricht.

Selbst wenn man annimmt, daß diese Prozesse rechtsstaatlichen Normen nicht genügten, daß gefoltert wurde und es sich um Siegerjustiz handelte, so sollte man bedenken, weshalb gerade die Ärzte (ob zu Recht oder Unrecht) verurteilt wurden: Wegen Versuchen an unaufgeklärten und /oder nicht einwilligungsfähigen Menschen.

Ergebnis dieser Ärzte-Prozesse war der sog. Nürnberger Kodex, der vor allem bei den „Impfärzten“ weitgehend in Vergessenheit geraten ist, aber für ein Salär von 175,00 EUR die Stunde in Sachsen, kann man die Moral schon mal ein wenig hintenanstellen (https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2021-02/52087597-aerzte-verdienen-gut-an-einsaetzen-in-corona-impfzentren-003.htm)

Hier der Text des Nürnberger Kodex: http://www.ippnw-nuernberg.de/aktivitaet2_1.html

Besonders wichtig der erste und zweite Abschnitt:

1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

2. Der Versuch muß so gestaltet sein, daß fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.

Das, was dem Dummvolk gegenwärtig als Impfung verkauft wird, ist ein großangelegter Menschenversuch. Die Menschen werden darüber nicht aufgeklärt, daß schon die Bezeichnung „Impfung“ nicht richtig ist (bei mRNA-„Impfstoff“) und daß (bei Vektor-Impfstoff) nie, trotz vieler Versuche, einer entwickelt werden konnte gegen Corona-Viren. Da die Versuchstiere starben, brach man derartige Versuche bisher immer ab. Dr. Wodarg erklärt das bei verschiedenen Gelegenheiten mit den Eigenheiten des Virus, den sog. Spike-Proteinen.

Obduzieren der Toten, die nach einer Impfung verstorben sind, wird ja auch nicht empfohlen. Wir sind im Mittelalter angelangt. Also, es wird zudem systematisch verhindert, daß Erkenntnisse über die Wirkung der verabreichten Stoffe gewonnen werden. Vielleicht weiß man ja in entsprechenden Kreisen auch sehr genau Bescheid und es geht nur darum, Straftaten zu vertuschen.

NB: Teile des Volkes sind nicht ganz so dumm: schon seit Ende 2020 kursieren verschieden Bilder feiernder Laborratten im Netz:

Wenn es wirklich um eine Impfung zum Schutz vor einer gefährlichen Pandemie ginge, würde man auch die Initiative von Prof. Stöcker aufgreifen, sein Impfstoff läßt sich ja leicht herstellen, stattdessen wurde er vom Paul-Ehrlich-Institut angezeigt. (Der arme Paul Ehrlich, aber als Namensgeber eines solchen Instituts, wäre ein anderer Name besser gewesen.)

Hier und jetzt werde ich mich darauf beschränken, Parallelen zur Vergangenheit aufzuzeigen. Die Warnungen von Ärzten und Virologen vor den Folgen der Massen“Impfung“ sind nicht Gegenstand meiner Betrachtungen. Solche Warnungen kommen selbverständlich nicht vom GröVaZ (dem Größten Virologen aller Zeiten, gelegentlich auch DrOsten oder Klaus genannt), sondern z.B. von Geert Vanden Bossche (https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Corona-Daenemarks-Sonderwege/Impfexperte-warnt-vor-Impfung/posting-38533821/show/) oder von Ärzten aus 25 Ländern, die einen Brief an die EMA geschrieben haben (https://www.afa-zone.at/allgemein/letter-from-doctors-for-covid-ethics-to-emer-cooke/?fbclid=IwAR3wmVKXZQNyAqON5Fc6IFgiLidiYCC6PUx55e8bFJrLrB0ZY-fvfR3cAvQ). Ja, und dann gibt es auch noch alte, erfahrene Ärzte, die steif und fest behaupten, daß sie im Studium gelernt hätten, infizierte Menschen nicht zu impfen und nicht massenhaft in eine Pandemie hineinzuimpfen. Aber als solche Leute studierten, gab es auch die neue WHO-Definition „Pandemie“ von 2009 noch gar nicht.

Für meine Überlegungen stütze ich im Wesentlichen auf zwei Quellen, die ich auch früher im Unterricht bei Pflegekräften oft verwendet habe. Erstens das Reclam-Heft „Ethik in der Medizin. Ein Studienbuch“ hg. von Urban Wiesing (4. Auflage 2012) und Kurt Nowak: „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“. Die Konfrontation der evangelischen und katholischen Kirche mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und der „Euthanasie“-Aktion. Hermann Böhlaus Nachf. Weimar 2. Aufl. 1980. Ich glaube, das war eine Habilitationsschrift an der Theologischen Fakultät hier in Leipzig. In der DDR wurde sowas ja selten gedruckt, diese aber schon und ich denke, das war auch sehr verdienstvoll. Schon das Setzen der Anführungszeichen zeigt die Sensibilität und Sorgfalt des Autors.

Los gehts:

„Von unverantwortlichen Elementen werden in letzter Zeit immer wieder Maßnahmen des Führers einer Kritik unterzogen und mit Lügen und falschen Behauptungen die Geschlossenheit der inneren Front bedroht. Unverbesserliche verbreiten die Lüge, daß altersschwache und invalide Volksgenossen und Schwerunfallverletzte als unproduktive Menschen beseitigt würden. Man wagt sogar, von Ermordung zu sprechen. Es ist unfaßlich, daß diese Behauptung verbreitet wird, die nichts anderes ist als eine bodenlose Gemeinheit und bewußte Irreführung. Hier wird mit Bewußtsein schmutzigste Greuelpropaganda betrieben. Jeder deutsche Volksgenosse kann das Gegenteil beweisen. …“ (Nowak, S. 165) Wenn er etwas mehr gegendert und etwas weniger völkisch wäre, könnte man fast die gegenwärtigen „Faktenchecker“ hinter einem solchen Texten vermuten. Mitnichten, es war der Gauleiter von Westfalen-Nord, Meyer, der in Reaktion auf die Predigten vom Juli/August 1941 des Bischofs von Münster, Clemens August Graf von Galen(1878-1946), eine propagandistische Bombe zündete.

Galen war bei weitem nicht der Einzige des deutschen Episkopats, der protestierte, aber wahrscheinlich der bekannteste. Und: Der Gedanke eines gesunden Volkskörpers, der Eugenik und der „Euthanasie“ (auch ohne Anführungsstriche) war kein originärer Gedanke der Deutschen oder der NSDAP. Hier sei nur die Schrift von Karl Binding und Alfred E. Hoche „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ von 1920 erwähnt.

Diese Schrift sollte Pflichtlektüre für alle sein, die sich mit dem Thema, auch mit Beihilfe zum Suizid beschäftigen. Binding war Jurist, zeitweise Rektor der Leipziger Universität. Hoche war Arzt, Psychiater. Binding starb 1920. Hoche starb 1943, war kein Nationalsozialist und soll auch das Euthanasie-Programm der Nazis kritisiert haben. Seine Gedanken sollen den australischen Philosophen Peter Singer beeinflußt haben. Sowas steht selbverständlich nicht in der deutschen, wohl aber in der englischsprachigen Wikipedia.

Gedanken wie die in diesem Buch entwickelten, waren damals weit verbreitet. Nur in Deutschland waren sie von besonderer Brisanz, angesichts der Not und des Elends nach dem 1. Weltkrieg und des Verlustes hunderttausender junger und gesunder Männer im Krieg (und durch die „Spanische Grippe“ möchte man heute hinzufügen).

Nicht ganz zufällig erlangten diese Überlegungen mit Beginn des 2. Weltkrieges wieder größere Strahlkraft.

Den Predigten Galens vom Sommer 1941 war die sog. Kinder-Euthanasie, die später auf immer ältere Jahrgänge ausgeweitet wurde, vorausgegangen. Davon war die gesamte Bevölkerung betroffen. In meinem kleinen vogtländischen Nest wohnten uns gegenüber zwei Schwestern, die einen körperlich gesunden und geistig keineswegs schwerstbehinderten Bruder hatten, der auch dieser Aktion zum Opfer fiel.

Propagandistischer Ausgangspunkt der Kinder-Euthanasie war das „Kind Knauer“, das hier in Leipzig in der Uni-Klinik stationär aufgenommen worden war. Dieses Kind mit Hydrozephalus wäre geistig schwerstbehindert gewesen und hatte nur ein kurzes Leben zu erwarten. Ihm fehlten auch Teile von Gliedmaßen, es war blind. Die Eltern hatten sich an Hitler gewandt und ihn gebeten, den „Gnadentod“ für diese Kind zu erlauben. Unter diesen Umständen konnte man davon ausgehen, daß auch ein großer Teil der Bevölkerung der Tötung in diesem Falle zugestimmt hätte.

Das soll im Oktober 1939 geschehen sein. Wie auch immer, die Propagandisten begannen ihr Werk. Bis heute läuft es so. Man nimmt (oder konstruiert) einen Fall und gibt eine Lösung vor, bei der man einen Großteil der Bevölkerung hinter sich weiß. Dann verändert man zunehmend die Fallgestaltung, bis man am Ziel ist. In der Ethik wird das auch als „schiefe Ebene“ bezeichnet, der Volksmund sagt: „Wehret den Anfängen“. Manchmal weiß man nur halt nicht, was wovon der Anfang sein soll.

Hitler nahm also sein persönliches Briefpapier (nicht das der Reichskanzlei oder der NSDAP) und schrieb im Oktober einen Brief, der auf den 1. September 1939 rückdatiert wurde: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ Dem Wunsch der Angehörigen des Kindes wurde bald darauf stattgegeben.

–> Brandt war Chirurg, Begleitarzt Hitlers und wurde in Nürnberg gehenkt.

Bouhler als Chef der Kanzlei des Führers und einer der Reichsleiter der NSDAP war Initiator bzw. Beteiligter der Aktion T4 und 14f13. Er war schon im Mai 1945 bei verstorben.

Diese Tötungsaktionen begannen bei Kindern bis zu 3 Jahren, die erfaßt und, wenn sie bestimmte Behinderungen hatten, in Kinderfachabteilungen gegen den Willen der Eltern eingewiesen wurden. Dort wurden sie entweder durch Giftspritzen oder Nahrungsentzug getötet. Diese Aktionen wurden auf immer ältere Kinder ausgeweitet. Auch andere behinderte Menschen wurden durch verschiedene Dienststellen erfaßt und in bestimmten „medizinischen“ Einrichtungen getötet. Eine Tötungsmethode war Vergasung mit CO. (Ich habe ja schon jahrelang den Verdacht, daß die hiesigen Gutmenschen beim Kampf gegen die Erderwärmung CO mit CO2 verwechseln und sich dabei auch noch als Nazigegner fühlen.) Geplant wurden diese Aktionen von der Berliner Tiergartenstraße 4 aus, deshalb T4. Die Bezeichnung 14f13 hängt mit der Aktenführung der SS zusammen. Sie war eine der Fortsetzungen von T4 in den Konzentrationslagern, nachdem T4 (Aktion „Gnadentod“) im August 1941 offiziell gestoppt werden mußte. Später wurde das auch „wilde Euthanasie“ genannt. Man erinnere sich: Es gab kein Gesetz zur Tötung, Hitler schrieb auf seinem persönlichen Briefpapier und weigerte sich auch später, ein Gesetz über die Tötung von Behinderten, Schwachen und Kranken zu erlassen.

Viel später, an der Mauer, gab es auch keinen offiziellen Schießbefehl. Und noch viel später gibt es selbverständlich keine Impfpflicht. Man beginnt aber mit den Giftspritzen bei Wehrlosen und Alten in den Heimen. Der Berufsstand der Berufsbetreuer versagt (bis auf wenige Ausnahmen), aber das war abzusehen und sicher auch so kalkuliert. Angehörige als Betreuer sind genauso desinformiert und durch die Medien in Panik getrieben wie der Rest der Bevölkerung und leisten kaum Widerstand. All das ist Ausdruck der moralischen Verkommenheit einer ganzen Bevölkerung, dabei gab es nie soviel Ethikunterricht wie heute.

Was führte nun zum offiziellen Stop der Aktion T4 im August 1941? Einmal die Unruhe in der Bevölkerung. Körperlich völlig gesunde Kinder und junge Leute wurden weggebracht und verstarben kurze Zeit später an z.B. Grippe, einmal soll es auch eine Blinddarmentzündung gewesen sein bei einem Mann, dem derselbe 10 Jahre zuvor entfernt worden war. Es gab kein Abschiednehmen, die Leichen wurden eingeäschert und die Angehörigen bekamen neben einem Beileidsbrief mit Nennung der „Todesursache“ auf Wunsch die Urne zur Bestattung ausgehändigt. Natürlich sagten Leute, genau wie heute: „Da stimmt etwas nicht“. Diejenigen, die beteiligt waren, wurden durch Eid oder durch Drohung und Bestrafung stillgehalten.

Auch heute werden ja die Heimbewohner in strenger Isolation gehalten, Angehörigen die Sterbebegleitung und der Abschied verwehrt. Die „Impfung“ wird ohne vorausgegangene den Anforderungen der Bundesärztekammer entsprechende Aufklärung, ja ohne ausreichende Untersuchung des Gesundheitszustandes der „Impflinge“ in „Impfzentren“ vorgenommen. Nach Ostern wird die Impfkampagne ausgeweitet, auch die Hausärzte sollen impfen. Man wird sehen. Die Äußerungen, die ein Arzt in dem Mutmacher-Video von der Leipziger Demo am 7. November 2020 über seine Kollegen macht, lassen nichts Gutes ahnen. Darüber hinaus hat man viel dazu beigetragen, die Wahrnehmung der kognitiven Dissonanz bei Ärzten zu unterdrücken, bis hin zu Praxisdurchsuchungen, Beschlagnahmen und Existenzvernichtung. Dr. Jens Bengen hatte solches bereits im Frühjahr 2020, bevor er praktisch wieder unsichtbar wurde, vorausgesagt.

Zum Anderen war es der Widerstand, den damalige Autoritäten leisteten, solche wie Galen. Er benannte das Unrecht von der Kanzel herab und zeigte die Beteiligte an. Auch heute noch gibt es im StGB den §138 „Nichtanzeige geplanter Straftaten“ (damals §139), den Galen benutzte, wenn die speziellen Fahrzeuge der „Gemeinnützigen Krankentransportgesellschaft m.b.H.“ unterwegs waren. Er war aber nicht der Einzige. Vorausgegangen war die Enzyklika „Mit brennender Sorge“, an der Kardinal Faulhaber und Eugenio Pacelli, Nuntius in Deutschland und später Papst Pius XII. mitgewirkt hatten. Starken Widerstand gab es auch in evangelischen Kreisen. Ich verlinke hier den gesamten Predigttext Galens vom 3.August 1941. http://www.galen-archiv.de/index.php?option=com_content&view=article&id=4&Itemid=18

Galen rechnete damit, anschließend verhaftet zu werden. Möglicherweise geschah das nicht angesichts der Stimmung in der Bevölkerung und auch in dem Wissen des Regimes um die Haltung der Kirchen. Seither haben die Pfaffen jedoch schwer daran gearbeitet, die moralische Autorität ihrer Institutionen weiter zu untergraben. Stimmen wie die von Erzbischof Viganò sind marginal und dringen trotz Internet nicht zum Bunzel durch. Für das Inland fallen mir auf Anhieb nur Olaf Latzel und Jakob Tscharntke (keine Katholiken) ein, aber ich möchte niemandem Unrecht tun, damit habe ich mich auch nicht eingehend beschäftigt.

Galen sagte damals bezogen auf die Tötung behinderter Menschen:

Andächtige Christen! In dem am 6. Juli dieses Jahres in allen katholischen Kirchen Deutschlands verlesenen gemeinsamen Hirtenbrief der deutschen Bischöfe vom 26. Juni 1941 heißt es unter anderem: „Gewiss gibt es nach der katholischen Sittenlehre positive Gebote, die nicht mehr verpflichten, wenn ihre Erfüllung mit allzu großen Schwierigkeiten verbunden wäre. Es gibt aber auch heilige Gewissensverpflichtungen, von denen niemand uns befreien kann, die wir erfüllen müssen, koste es, was es wolle, koste es uns selbst das Leben: Nie, unter keinen Umständen darf der Mensch außerhalb des Krieges und der gerechten Notwehr einen Unschuldigen töten.“ Ich hatte schon am 6. Juli Veranlassung, diesen Worten des gemeinsamen Hirtenbriefes folgende Erläuterung hinzuzufügen: “Seit einigen Monaten hören wir Berichte, dass aus Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke auf Anordnung von Berlin Pfleglinge, die schon länger krank sind und vielleicht unheilbar erscheinen, zwangsweise abgeführt werden. Regelmäßig erhalten dann die Angehörigen nach kurzer Zeit die Mitteilung, der Kranke sei verstorben, die Leiche sei verbrannt, die Asche könne abgeliefert werden. Allgemein herrscht der an Sicherheit grenzende Verdacht, dass diese zahlreichen unerwarteten Todesfälle von Geisteskranken nicht von selbst eintreten, sondern absichtlich herbeigeführt werden, dass man dabei jener Lehre folgt, die behauptet, man dürfe sogenanntes lebensunwertes Leben vernichten, also unschuldige Menschen töten, wenn man meint, ihr Leben sei für Volk und Staat nichts mehr wert. Eine furchtbare Lehre, die die Ermordung Unschuldiger rechtfertigen will, die die gewaltsame Tötung der nicht mehr arbeitsfähigen Invaliden, Krüppel, unheilbar Kranken, Altersschwachen grundsätzlich freigibt!“ Wie ich zuverlässig erfahren habe, werden jetzt auch in den Heil- und Pflegeanstalten der Provinz Westfalen Listen aufgestellt von solchen Pfleglingen, die als sogenannte unproduktive’ Volksgenossen abtransportiert und in kurzer Zeit ums Leben gebracht werden sollen. Aus der Anstalt Marienthal bei Münster ist im Laufe dieser Woche der erste Transport abgegangen!

Deutsche Männer und Frauen! Noch hat Gesetzeskraft der § 211 des Reichsstrafgesetzbuches, der bestimmt: „Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.“ Wohl um diejenigen, die jene armen Menschen, Angehörige unserer Familien, vorsätzlich töten, vor dieser gesetzlichen Bestrafung zu bewahren, werden die zur Tötung bestimmten Kranken aus der Heimat abtransportiert in eine entfernte Anstalt. Als Todesursache wird dann irgendeine Krankheit angegeben. Da die Leiche sofort verbrannt wird, können die Angehörigen und auch die Kriminalpolizei es hinterher nicht mehr feststellen, ob die Krankheit wirklich vorgelegen hat und welche Todesursache vorlag. Es ist mir aber versichert worden, dass man im Reichsministerium des Innern und auf der Dienststelle des Reichsärzteführers Dr. Conti gar kein Hehl daraus mache, dass tatsächlich schon eine große Zahl von Geisteskranken in Deutschland vorsätzlich getötet worden ist und in Zukunft getötet werden soll. Das Reichsstrafgesetzbuch bestimmt in § 139: „Wer von dem Vorhaben … eines Verbrechens wider das Leben … glaubhafte Kenntnis erhält und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten hiervon zur rechten Zeit Anzeige zu machen, wird … bestraft.“ Als ich von dem Vorhaben erfuhr, Kranke aus Marienthal abzutransportieren, um sie zu töten, habe ich am 28. Juli bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Münster und bei dem Herrn Polizeipräsidenten in Münster Anzeige erstattet durch eingeschriebenen Brief mit folgendem Wortlaut: “Nach mir zugegangenen Nachrichten soll im Laufe dieser Woche (man spricht vom 31. Juli) eine große Anzahl Pfleglinge der Provinzialheilanstalt Marienthal bei Münster als sogenannte ‘unproduktive Volksgenossen’ nach der Heilanstalt Eichberg überführt werden, um dann alsbald, wie es nach solchen Transporten aus anderen Heilanstalten nach allgemeiner Überzeugung geschehen ist, vorsätzlich getötet zu werden. Da ein derartiges Vorgehen nicht nur dem göttlichen und natürlichen Sittengesetz widerstreitet, sondern auch als Mord nach § 211 des Reichsstrafgesetzbuches mit dem Tode zu bestrafen ist, erstatte ich gemäß § 139 des Reichsstrafgesetzbuches pflichtgemäß Anzeige und bitte, die bedrohten Volksgenossen unverzüglich durch Vorgehen gegen die den Abtransport und die Ermordung beabsichtigenden Stellen zu schützen und mir von dem Veranlassten Nachricht zu geben.“ Nachricht über ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft oder der Polizei ist mir nicht zugegangen.

Ich hatte bereits am 26. Juli bei der Provinzialverwaltung der Provinz Westfalen, der die Anstalten unterstehen, der die Kranken zur Pflege und Heilung anvertraut sind, schriftlich ernstesten Einspruch erhoben. Es hat nichts genützt! Der erste Transport der schuldlos zum Tode Verurteilten ist von Marienthal abgegangen! Und aus der Heil- und Pflegeanstalt Warstein sind, wie ich höre, bereits 800 Kranke abtransportiert worden. So müssen wir damit rechnen, dass die armen, wehrlosen Kranken über kurz oder lang umgebracht werden. Warum? Nicht weil sie ein todeswürdiges Verbrechen begangen haben, nicht etwa, weil sie ihren Wärter oder Pfleger angegriffen haben, so dass diesem nichts anderes übrigblieb, als dass er zur Erhaltung des eigenen Lebens in gerechter Notwehr dem Angreifer mit Gewalt entgegentrat, Das sind Fälle, in denen neben der Tötung des bewaffneten Landesfeindes im gerechten Kriege Gewaltanwendung bis zur Tötung erlaubt und nicht selten geboten ist. Nein, nicht aus solchen Gründen müssen jene unglücklichen Kranken sterben, sondern darum, weil sie nach dem Urteil irgendeines Amtes, nach dem Gutachten irgendeiner Kommission ‘lebensunwert’ geworden sind, weil sie nach diesem Gutachten zu den ‘unproduktiven’ Volksgenossen gehören. Man urteilt: Sie können nicht mehr Güter produzieren, sie sind wie eine alte Maschine, die nicht mehr läuft, sie sind wie ein altes Pferd, das unheilbar lahm geworden ist, sie sind wie eine Kuh, die nicht mehr Milch gibt. Was tut man mit solch alter Maschine? Sie wird verschrottet. Was tut man mit einem lahmen Pferd, mit solch einem unproduktiven Stück Vieh? Nein, ich will den Vergleich nicht bis zu Ende führen -, so furchtbar seine Berechtigung ist und seine Leuchtkraft! Es handelt sich hier ja nicht um Maschinen, es handelt sich nicht um Pferd oder Kuh, deren einzige Bestimmung ist, dem Menschen zu dienen, für den Menschen Güter zu produzieren! Man mag sie zerschlagen, man mag sie schlachten, sobald sie diese Bestimmung nicht mehr erfüllen. Nein, hier handelt es sich um Menschen, unsere Mitmenschen, unsere Brüder und Schwestern! Arme Menschen, kranke Menschen, unproduktive Menschen meinetwegen. Aber haben sie damit das Recht auf das Leben verwirkt? Hast du, habe ich nur solange das Recht zu leben, solange wir produktiv sind, solange wir von anderen als produktiv anerkannt werden? Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, dass man den ‘unproduktiven’ Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden! Wenn man die unproduktiven Mitmenschen töten darf, dann wehe den Invaliden, die im Produktionsprozess ihre Kraft, ihre gesunden Knochen eingesetzt, geopfert und eingebüßt haben! Wenn man die unproduktiven Mitmenschen gewaltsam beseitigen darf, dann wehe unseren braven Soldaten, die als schwer Kriegsverletzte, als Krüppel, als Invaliden in die Heimat zurückkehren! Wenn einmal zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, ‘unproduktive’ Mitmenschen zu töten – und wenn es jetzt zunächst auch nur arme, wehrlose Geisteskranke trifft -, dann ist grundsätzlich der Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken, den arbeitsunfähigen Krüppeln, den Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben. Dann braucht nur irgendein Geheimerlass anzuordnen, dass das Gesetz bei den Geisteskranken erprobte Verfahren auf andere ‘Unproduktive’ auszudehnen ist, dass es auch bei den unheilbar Lungenkranken, bei den Altersschwachen, bei den Arbeitsinvaliden, bei den schwerkriegsverletzten Soldaten anzuwenden ist. Dann ist keiner von uns seines Lebens mehr sicher. Irgendeine Kommission kann ihn auf die Liste der ‘Unproduktiven’ setzen, die nach ihrem Urteil ‘lebensunwert’ geworden sind. Und keine Polizei wird ihn schützen und kein Gericht seine Ermordung ahnden und den Mörder der verdienten Strafe übergeben! Wer kann dann noch Vertrauen haben zu einem Arzt? Vielleicht meldet er den Kranken als ‘unproduktiv’ und erhält die Anweisung, ihn zu töten. Es ist nicht auszudenken, welche Verwilderung der Sitten, welch allgemeines gegenseitiges Misstrauen bis in die Familien hineingetragen wird, wenn diese furchtbare Lehre geduldet, angenommen und befolgt wird. Wehe den Menschen, wehe unserem deutschen Volk, wenn das heilige Gottesgebot: „Du sollst nicht töten!“, das der Herr unter Donner und Blitz auf Sinai verkündet hat, das Gott unser Schöpfer, von Anfang an in das Gewissen der Menschen geschrieben hat, nicht nur übertreten wird, sondern wenn diese Übertretung sogar geduldet und ungestraft ausgeübt wird!

(Ich glaube nicht, daß Galen sich der neuen deutschen Rechtschreibung bedient hat, aber sei es drum. Man kann nur hoffen, daß keine anderen „geringfügigen“ Änderungen vorgenommen wurden, aufgefallen sind mir keine.)

Den Nationalsozialisten ging es damals um einen gesunden Volkskörper, der in Zeiten des Krieges besonders wichtig ist. Heute geht es den „Eliten“ um die Reduktion der Bevölkerung und die Heranzüchtung einer leicht manipulierbaren Sklavenrasse. Nachlesen kann man das auf den Georgia Guidestones oder bei Klaus Schwab vom Weltwirtschaftsforum, der „Rampensau“ der „Eliten“. Für sein Buch mache ich hier keine Werbung, er spricht vom „Great Reset“. Dazu braucht man keine Alten, die hat man über Jahrzehnte systematisch ausgegegrenzt und isoliert (wäre ein eigenes Thema, auch die Rolle der Pflegeversicherung dabei), was in den letzten Jahren in unverhohlenen Hass und Hetze umgeschlagen ist. Kinder und junge Menschen werden gegen ihre Großeltern aufgehetzt. Alle ab einem bestimmten Alter sind ja in deren Weltbild Nazis (außer Mutti natürlich). Der Kinderchor des WDR mit seinem Oma-Lied war da nur die Spitze des Eisbergs. Dieses Machwerk ist ohne Probleme noch im Netz zu finden. Angeblich vergißt das Netz ja nichts. Manchmal aber vielleicht doch:

Ich bin mir sicher, daß ich die Äußerungen von Madame Lagarde, einer französischen Kriminellen, die Chefin der EZB ist, im Netz gehört habe. Sie sagte, daß es zu viele alte Menschen gibt und daß man etwas tun müsse. Die Faktenchecker meinen, daß es sowas überhaupt nicht gibt und, bingo, zu finden ist das Video nicht mehr. Einige Spuren sind noch vorhanden:

Etwa auf dem Blog und Archiv der AfD Bodenseekreis:

Posted on  by mitarbeiter1 — 1 Comment ↓

CHRISTINE LAGARDE: „ÄLTERE MENSCHEN LEBEN ZU LANGE UND ES IST EIN RISIKO FÜR DIE WELTWIRTSCHAFT, ETWAS MUSS GETAN WERDEN“

Seit 1750 hat sich die Lebenserwartung in den westeuropäischen Ländern gewaltig erhöht und der Prozess geht weiter. Je mehr Menschen leben, desto mehr Renten und Sozialleistungen müssen gezahlt werden.

„Der IWF ist der Ansicht, dass weitere Maßnahmen [neben der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters] ergriffen werden sollten, einschließlich der Kürzung der Renten, der Erhöhung der Beiträge und der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, private Versicherer einzustellen, um dieses ‚Risiko für Menschen, die länger als erwartet leben’, zu decken.“ (snap4face)

https://snap4face.com/christine-lagarde-alte-menschen-leben-zu-lange-und-es-ist-ein-risiko-fuer-die-weltwirtschaft-etwas-muss-getan-werden/

Der link funktioniert aber nicht mehr.

Einen hab ich noch, der auch nicht funktioniert:

Schlußfolgerung: Bei den Alten wird zunächst die Brechstange angesetzt. Dafür spricht auch das Weiterimpfen der Ü 60 mit Astra Zeneca. Der Rest wird weiter verblödet und verdummt und natürlich auch auf eine „klimaverträgliche“ Menge reduziert. Die meisten, auch der „Aufgewachten“ blicken es ohnehin nicht. Doch ein wenig Hoffnung glimmt wieder bei den „Freien Sachsen“ und auch bei anderen Aktionen, die so laufen.

Ich selber bin auch kein Impfverweigerer, werde aber eine ordentliche Aufklärung einfordern und natürlich will ich wissen, wer haftet. Habe mir gerade einen schönen Text runtergeladen. Sucht selbst. Und denkt immer an die „deadly illusiones“, die bis weit hinein in den „Widerstand“ wirken.